Top-Strafverteidiger für Sexualdelikte

Mag. Roland Friis

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Profitieren Sie von meiner langjährigen (über 18 Jahre) Erfahrung als Spezialist für die Verteidigung bei Sexualdelikten!

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Ihr Strafverteidiger für Sexualdelikte

Wenn die Begehung eines Sexualdelikts im Raum steht, ist das nicht nur für das mögliche Opfer ein schwerwiegender Eingriff in seine höchstpersönliche Sphäre: Der Beschuldigte einer sexuellen Straftat ist sowohl menschlich als auch prozessual nicht anders als jeder andere Verdächtige zu behandeln:


Unsachliche Emotionen haben bei der Beurteilung der Frage, ob jemand ein Verbrechen begangen hat, nichts verloren. Die gesellschaftliche und berufliche Existenz eines Beschuldigten kann bereits durch den bloßen Vorwurf eines Sexualdelikts zerstört werden.


Es steht in jedem Fall sehr viel für Sie auf dem Spiel: Es geht um Ihre berufliche und private Zukunft und schließlich um Ihren guten Ruf!


Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt und es ist Aufgabe des Verteidigers, dieser in Zweifelsfällen auch zum Durchbruch zu verhelfen.


Nur mit einem guten Strafverteidiger an Ihrer Seite können Sie ein sachliches Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung erwarten.


Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!

Meine Mandanten behandle ich stets respektvoll und völlig vorurteilsfrei. Natürlich unterliege ich als Strafverteidiger der absoluten Verschwiegenheit und betreue jeden Klienten höchstpersönlich.


Es ist meine Aufgabe, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch den Strafprozess zu führen.


Mein oberstes Ziel ist es, die Einstellung des Strafverfahrens schon im Ermittlungsverfahren zu erkämpfen und die psychisch sehr belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.


Über mich: Erfahren Sie mehr über Mag. Roland Friis, Ihren Strafverteidiger

MAG. ROLAND FRIIS - PERSÖNLICHES:
  • geboren 1971, aufgewachsen in Wien-Ottakring, verheiratet
  • Schulbesuch in 1180 Wien - Abschluss 1989 mit Matura



BERUFLICHE ERFAHRUNG ALS STRAFVERTEIDIGER:
  • Sieben Jahre als Detektiv operativ tätig, Schwerpunkt: Beweismittelbeschaffung in Strafsachen und Personensuche
  • Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals
  • Abschluss des Jusstudiums 1999 an der Universität Wien
  • Konzessionsprüfung für Berufsdetektive 1999
  • Mehrjährige Praxis als Rechtsanwaltsanwärter in Wien
  • Rechtsanwaltsprüfung 2005 in Wien mit sehr gutem Erfolg (Strafrecht schriftlich: mit ausgezeichnetem Erfolg)
  • Absolvierung sämtlicher für die Eintragung erforderlicher Seminare der Anwaltsakademie
  • Selbständiger Strafverteidiger seit April 2006
  • Seminar „Die Novellierung der Strafprozessordnung” 2008

Was meine Mandaten über mich sagen

Mag. Roland Friis ein Top Strafverteidiger. Er hat mein Sohn sehr gut beraten, und bei der Verhandlung optimal verteidigt. Er ist sehr kompetent und engagiert. Sehr verlässlich. Ich bin unglaublich dankbar für seine Unterstützung, und ich kann ihn 100 Prozent weiter empfehlen.

Sehr freundlich, kompetent und zuverlässig. Wir haben sofort einen Ersttermin bekommen und fühlten uns vom Anfang an in guten Händen. Können wir nur weiterempfehlen!!!

Mag. Roland Friis ist ein sehr guter Rechtsanwalt. Er ist sehr organisiert und pünktlich, kennt sich sehr gut in seiner Branche aus und bereitet rechtzeitig alle Unterlagen vor. Er meldet sich immer am Telefon oder ruft zuverlässig zurück. Einfach ein super Rechtsanwalt!

MEINE ERFOLGE

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Hier berichte ich über spannende Verfahren, erfolgreiche Verteidigungsstrategien und Urteile, die zeigen, wie konsequent ich für die Rechte meiner Mandanten kämpfe. Jede Entscheidung, jeder Freispruch und jedes eingestellte Verfahren ist ein Beweis dafür, dass sich Engagement, Erfahrung und Hartnäckigkeit lohnen!

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Begriffserklärungen und Informationen

Ein Strafrecht-Glossar von Mag. Roland Friis

  • Aussageverweigerungsrecht

    Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht im Strafprozess. Es erlaubt bestimmten Personen, im Verfahren zu schweigen, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, vor Gewissenskonflikten und dient der Wahrung familiärer oder beruflicher Vertrauensverhältnisse.



    Der Angeklagte selbst hat jederzeit das Recht zu schweigen. Er muss keine Angaben zur Sache machen und kann sich durch sein Schweigen nicht strafbar machen. Auch nahe Angehörige eines Beschuldigten – wie Ehepartner, Kinder oder Eltern – dürfen die Aussage verweigern, um familiäre Bindungen zu schützen. Niemand soll gezwungen sein, gegen eine geliebte Person auszusagen.



    Zeugen dürfen auch dann schweigen, wenn sie sich durch eine Aussage selbst strafrechtlich belasten würden. Zudem haben Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Seelsorger ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht, um das besondere Vertrauensverhältnis zu wahren.



    Das Aussageverweigerungsrecht ist in der Praxis äußerst wichtig. Es trägt dazu bei, dass Verfahren fair bleiben und niemand durch Zwang zur Selbstbelastung oder zum Verrat gezwungen wird. Gerade in familiären oder sensiblen Konstellationen zeigt dieses Recht, wie der Rechtsstaat Rücksicht auf persönliche Würde und Integrität nimmt. Es ist ein wesentlicher Baustein eines gerechten Strafverfahrens.

  • Anklage

    Die Anklage ist im Strafprozess die formelle Erhebung eines Vorwurfs gegen eine Person durch die Staatsanwaltschaft. Mit der Einbringung der Anklage beim zuständigen Strafgericht endet das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren wird eröffnet. Der bisherige Beschuldigte wird dadurch zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für eine Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen genug Beweise für eine Verurteilung sieht und keine diversionelle Erledigung in Betracht kommt. Die Anklageschrift umreißt den Tatvorwurf und die wesentlichen Beweismittel.



    Die praktische Bedeutung der Anklage besteht darin, dass ohne sie kein Strafprozess vor Gericht stattfinden kann. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung für die Hauptverhandlung. Je nach Schwere der Tat wird die Anklage als Strafantrag oder als Anklageschrift eingebracht. Bei leichteren Delikten genügt ein kurzer Strafantrag, bei schwereren Fällen erfolgt eine ausführliche Anklageschrift an das Gericht.



    Ein praktisches Beispiel: Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Diebstahlsfall reicht die Staatsanwaltschaft Anklage ein. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung, in der die Schuldfrage geklärt wird. Die Anklage sorgt so dafür, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht.

  • Anklageschrift

    Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Strafverfahren in die Hauptverhandlung übergeleitet wird. Sie legt dem Angeklagten konkret zur Last, welche Straftat(en) ihm vorgeworfen werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gegen die Anklageschrift kann binnen 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden – etwa wegen rechtlicher Mängel oder unzureichender Beweise. Wird kein Einspruch eingebracht, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Verhandlungstermin anberaumt.



    Praktische Tipps: Frühzeitig mit dem Verteidiger Beweise prüfen, eigene entlastende Zeugen benennen, Widersprüche in den Aussagen aufdecken – und die Hauptverhandlung gut strukturiert vorbereiten.

  • Beauftragung eines Verteidigers

    Warum ist eigentlich die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Verteidigers wichtig?



    Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers ist für den Erfolg in strafrechtlichen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung:



    Ein Strafverteidiger konzentriert sich ausschließlich auf gerichtliche Strafsachen und verwaltungsbehördliche Strafverfahren. Im Gegensatz zu einem allgemeinen Anwalt, der in verschiedenen Rechtsbereichen tätig ist, befasst sich ein Strafverteidiger spezifisch mit der Verteidigung in Strafverfahren.



    Expertise und Erfahrung: Wie man sich für eine Herzoperation an einen spezialisierten Herzchirurgen und nicht an einen Zahnarzt wendet, ist es entscheidend, einen Strafverteidiger mit spezifischer Expertise und langjähriger Erfahrung zu wählen. Als ausschließlicher Strafverteidiger bringe ich nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch praktische Gerichtserfahrung und Menschenkenntnis aus meiner früheren siebenjährigen Tätigkeit als Detektiv mit ein.



    Durch diese Spezialisierung gewährleiste ich eine fokussierte und erfahrene Verteidigung in Ihrem Strafverfahren, basierend auf fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen.

  • Beleidigung

    Die Beleidigung ist sozusagen das Klassentreffen der schlechten Laune und der großen Klappe. Wer im Eifer des Gefechts jemandem verbal eins überbrät – sei es mit einem flotten „Idiot“, einem kreativen „Kompetenzallergiker“ oder einem handfesten „A…“ –, der landet schneller im Strafverfahren, als er „War doch nicht so gemeint“ sagen kann.



    Ob auf der Straße, im Büro oder (ganz beliebt) in den sozialen Medien – wer andere öffentlich oder direkt beleidigt, kratzt am Ehrengefühl und riskiert eine Anzeige. Und nein, Sarkasmus rettet dich nicht, wenn du dein Gegenüber mit einem Lächeln als „charismatischen Sozialfall“ bezeichnest. Der Richter lacht selten mit.



    Also: Lieber dreimal denken, bevor man laut denkt. Oder wie Omas goldene Regel sagt – „Wenn du nichts Nettes zu sagen hast, sag’s leise und nicht vor Zeugen.“

An noch mehr Begrifflichkeiten und Informationen interessiert? Dann schauen Sie sich gerne mein vollständiges Glossar an:


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