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Ein außergewöhnlicher Prozess fand vor dem Landesgericht Wiener Neustadt statt: Drei Angeklagte – eine 20-jährige Prostituierte und ein Ehepaar (30, 31 Jahre) - standen wegen schwerer Erpressung, gewerbsmäßigen Betrugs und krimineller Vereinigung vor Gericht. Das Trio soll einen Freier über Monate um insgesamt 53.000 Euro gebracht haben. Die junge Prostituierte hatte den Mann über eine Erotikplattform kennengelernt, mehrfach mit ihm verabredet und schließlich begonnen, ihn massiv unter Druck zu setzen. Sie behauptete, schwanger zu sein, und forderte Geld für eine angebliche Abtreibung. Als der Mann misstrauisch wurde, drohte sie, ihn öffentlich bloßzustellen - sie würde seiner Firma mitteilen, dass er sie zur Prostitution zwinge. Unterstützt wurde sie dabei von einer Mitbewohnerin und deren Ehemann, die ebenfalls aktiv Druck ausübten. Der männliche Mitangeklagte soll sogar mit Gewalt gedroht haben: "Ich weiß, wo du wohnst - ich komme zu dir!" Die Angeklagten traten mit prominenter Verteidigung auf - vertreten durch Roland Friis, Astrid Wagner und Alexander Philipp. Am Nachmittag verkündete das Gericht schließlich die Urteile: Die Hauptangeklagte und ihre Komplizin erhielten zwei Jahre Haft, der Mitangeklagte 15 Monate, davon 10 Monate bedingt - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren Gefängnis kamen die Angeklagten mit zwei Jahren sehr milde davon! Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf " Heute.at ".

Im Februar 2025 kam es in Eisenstadt zu einem äußerst heiklen Vorfall: Einer jungen Frau wurde vor einer Disco in der Nacht auf den 16. Februar gegenüber ein Angriff - mit vergewaltigender Handlung - zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen jungen deutschen Torwart, der sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Trainingslager einer deutschen Fußballmannschaft im Burgenland befand. Laut Staatsanwaltschaft sei es zu einer sexualisierten Nötigung gekommen: Der Angeklagte habe die Frau gegen ihren Willen bedrängt und zu Körperkontakt gedrängt, der dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzen sei. In der Verteidigung wurde jedoch von Beginn an bestritten, dass es sich bei dem Mann um den tatsächlichen Täter gehandelt habe. Vor Gericht konnten mein Mandant und ich glaubhaft belegen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht der gesuchte Täter war. Die notwendigen Beweise, die eine Verurteilung stützen würden, konnten nicht erbracht werden. Daher sprach das Gericht ihn frei - ein eindeutiges Signal dafür, dass die Justiz auch in komplexen Fällen sorgfältig und auf Basis überzeugender Fakten entscheidet! Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf " BVZ ".

